Kontakt:
Kanzlei Denz
Adresse: Auf dem Orth 12 | 51069 Köln
E-Mail: info@kanzleidenz.de
Telefon: 017632980148
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwalt Christian Denz ist in Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist wie folgt aufgeführt:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon 0221 9730100
Telefax 0221 9730105
kontakt@rak-koeln.de
Berufsrecht und anwendbare Vorschriften
Für Rechtsanwälte gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Weitere für die anwaltliche Tätigkeit relevante Vorschriften ergeben sich u. a. aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Geldwäschegesetz, dem Zivilprozessrecht und dem Strafgesetzbuch. Die jeweils aktuellen Fassungen dieser Regelungen sind über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar: www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung. Zuständig ist hierfür entweder die Rechtsanwaltskammer Köln (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BRAO) oder die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.
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Berufsrecht und anwendbare Vorschriften
Für Rechtsanwälte gelten die berufsrechtlichen Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE). Weitere für die anwaltliche Tätigkeit relevante Vorschriften ergeben sich u. a. aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz, dem Geldwäschegesetz, dem Zivilprozessrecht und dem Strafgesetzbuch. Die jeweils aktuellen Fassungen dieser Regelungen sind über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar: www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten besteht auf Antrag die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung. Zuständig ist hierfür entweder die Rechtsanwaltskammer Köln (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BRAO) oder die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer.