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Gesellschaftsrecht für Kanzleien

Verträge und Strukturen für Berufsausübungsgesellschaften – von der Gründung über die Zusammenarbeit bis zum Ausscheiden eines Partners.

Gründung

Gesellschaftsvertrag

Zulassung

Ausscheiden

Berufsausübungsgesellschaften nach neuem Recht

Die §§ 59b ff. BRAO regeln, in welcher Rechtsform Anwältinnen und Anwälte gemeinsam tätig werden, wann die Gesellschaft bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden muss und welche Berufshaftpflichtversicherung sie benötigt. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Berufen wurde erweitert.


Gesellschaftsverträge

Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Mandatszuordnung, Wettbewerbsverbote und Abfindung beim Ausscheiden sind die typischen Konfliktpunkte. Ein klarer Vertrag verhindert, dass aus einem Streit über die Kanzlei ein Streit über Mandate wird.


Ausscheiden und Kanzleiwechsel

Beim Ausscheiden stellen sich berufsrechtliche Fragen zur Mandatsfortführung, Aktenherausgabe und Information der Mandanten. Die Kanzlei berät vorausschauend oder im Konfliktfall. Fragen zur Vergütung behandelt die Seite Gebührenrecht und Vergütungsvereinbarungen.


Gründung

Wahl der Rechtsform, Zulassung und Versicherung aus einer Hand geprüft.

Bürogemeinschaft

Kostenteilung ohne gemeinsame Berufsausübung – mit klarer Abgrenzung zur Verschwiegenheit.

Kooperation

Zusammenarbeit mit anderen Berufen im Rahmen des § 59c BRAO.

Nachfolge

Übergabe oder Übernahme einer Kanzlei berufsrechtlich sauber gestalten.

Häufige Fragen

Braucht unsere Kanzlei eine Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer?

Nicht in jedem Fall. Zulassungspflichtig sind insbesondere Berufsausübungsgesellschaften mit beschränkter Haftung und solche, an denen bestimmte andere Berufsgruppen beteiligt sind (§ 59f BRAO). Ob das auf Ihre Struktur zutrifft, sollte vor der Gründung geklärt werden.

Was gehört in einen Kanzlei-Gesellschaftsvertrag?

Mindestens Regelungen zu Einlagen, Gewinnverteilung, Geschäftsführung, Mandatszuordnung, Haftung im Innenverhältnis, Wettbewerb sowie Ausscheiden und Abfindung.

Erste Einschätzung

Ihr Anliegen verdient Klarheit.

Schildern Sie kurz, worum es geht. Die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich persönlich zurück.

0176 3298 0148

[email protected]

Auf dem Orth 12 · 51069 Köln