Opferrecht · aktive Verfahrensbeteiligung

Nebenklage

Prüfung der Nebenklageberechtigung und Vertretung im Strafverfahren – von der Anschlusserklärung bis zu möglichen Rechtsmitteln.

Anschluss

Hauptverhandlung

Beweisanträge

Rechtsmittel

Wer kann Nebenkläger sein?

Das Gesetz eröffnet die Nebenklage insbesondere bei bestimmten Delikten gegen Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung sowie in weiteren besonders belastenden Fällen.


Rechte in der Hauptverhandlung

Nebenkläger können anwesend sein, Fragen und Anträge stellen, Erklärungen abgeben und sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.


Vorbereitung und Schutz

Die Hauptverhandlung wird inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Schutzmöglichkeiten und der Umgang mit belastenden Situationen werden frühzeitig besprochen.


Frühe Prüfung

Die Anschlusserklärung kann in verschiedenen Verfahrensstadien erfolgen.

Kosten

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die Beiordnung eines Beistands in Betracht.

Beiordnung auf Staatskosten

Bei bestimmten schweren Taten – etwa Sexualverbrechen, versuchten Tötungsdelikten oder schweren Gewalttaten mit erheblichen Folgen – wird Nebenklägern auf Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet, unabhängig vom Einkommen (§ 397a Abs. 1 StPO). In anderen Fällen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Wird der Angeklagte verurteilt, trägt er die notwendigen Auslagen der Nebenklage in der Regel selbst.


Häufige Fragen

Kann ich auch ohne Nebenklage anwaltlich vertreten werden?

Ja. Auch außerhalb einer Nebenklage können Verletztenrechte anwaltlich wahrgenommen werden.

Muss ich an jedem Verhandlungstag teilnehmen?

Nein. Die sinnvolle Anwesenheit wird individuell abgestimmt.

Kann ich Schmerzensgeld im Strafverfahren verlangen?

Unter bestimmten Voraussetzungen können zivilrechtliche Ansprüche im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden.

Kann ich im Strafverfahren einen Anwalt beigeordnet bekommen?

Ja, bei bestimmten schweren Taten auf Kosten der Staatskasse und unabhängig vom Einkommen, im Übrigen unter den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe (§ 397a StPO).

Wer trägt die Kosten der Nebenklage?

Bei einer Verurteilung in der Regel der Angeklagte. Bei einer Beiordnung zahlt zunächst die Staatskasse. Mehr unter Kosten.

Erste Einschätzung

Ihr Anliegen verdient Klarheit.

Schildern Sie kurz, worum es geht. Die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich persönlich zurück.

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Auf dem Orth 12 · 51069 Köln