Strafrecht · Köln und Umgebung
Pflichtverteidigung
Pflichtverteidiger in Köln und Umgebung – vom Antrag auf Beiordnung bis zur Hauptverhandlung, mit derselben Sorgfalt wie im Wahlmandat.
Wann bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Das Gesetz nennt in § 140 StPO die Fälle der notwendigen Verteidigung. Eine Pflichtverteidigerin oder ein Pflichtverteidiger ist insbesondere zu bestellen, wenn
- Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird, also eine Tat mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe,
- die Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht stattfindet,
- gegen Sie Untersuchungshaft vollstreckt wird oder Sie sich aufgrund richterlicher Anordnung in einer Anstalt befinden,
- eine erhebliche Strafe droht oder die Sach- und Rechtslage schwierig ist,
- Sie sich erkennbar nicht selbst verteidigen können.
Im Jugendstrafverfahren kommen nach § 68 JGG weitere Fälle hinzu. Auf das Einkommen kommt es bei der Pflichtverteidigung nicht an.
Anwalt des Vertrauens benennen
Bevor das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, erhalten Sie in der Regel Gelegenheit, innerhalb einer Frist eine Verteidigerin oder einen Verteidiger Ihres Vertrauens zu benennen (§ 142 Abs. 5 StPO). Das Gericht bestellt die benannte Person, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht. Melden Sie sich deshalb frühzeitig – nach Ablauf der Frist wählt das Gericht selbst aus.
Sie können die Bestellung auch selbst beantragen, sobald Ihnen der Tatvorwurf eröffnet wurde (§ 141 Abs. 1 StPO). Den Antrag stellt die Kanzlei für Sie.
Wer zahlt den Pflichtverteidiger?
Die Vergütung zahlt zunächst die Staatskasse. Werden Sie verurteilt, gehört sie zu den Verfahrenskosten, die Ihnen auferlegt werden können; bei einem Freispruch bleibt es bei der Staatskasse. Mehr dazu unter Kosten und im Beitrag Pflichtverteidiger: Wann Sie einen bekommen.
Fristen beachten
Schreiben des Gerichts zur Benennung eines Verteidigers sollten sofort vorgelegt werden.
Haft
Bei Untersuchungshaft ist frühzeitige Verteidigung besonders wichtig. Auch Angehörige können sich melden.
Jugendstrafsachen
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden im Jugendstrafverfahren.
Köln und Umgebung
Pflichtverteidigungen vor den Amts- und Landgerichten in Köln, im Umland und in NRW.
Häufige Fragen
Kriege ich einen Pflichtverteidiger bestellt?
Wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, ja – unabhängig von Ihrem Einkommen. Ob das der Fall ist, lässt sich anhand des Vorwurfs, der Ladung oder der Anklage schnell einschätzen.
Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst auswählen?
Ja. Sie können dem Gericht eine Verteidigerin oder einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen. Das Gericht bestellt die benannte Person, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht.
Ist Pflichtverteidigung kostenlos?
Nicht zwingend. Die Staatskasse zahlt zunächst; im Fall einer Verurteilung können die Kosten ganz oder teilweise Ihnen auferlegt werden.
Kann ein Pflichtverteidiger gewechselt werden?
Ja, unter den Voraussetzungen des § 143a StPO – etwa wenn das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist oder Ihnen für die Auswahl nur eine kurze Frist blieb und Sie innerhalb von drei Wochen einen anderen Verteidiger benennen.
Erste Einschätzung
Ihr Anliegen verdient Klarheit.
Schildern Sie kurz, worum es geht. Die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich persönlich zurück.