Strafrecht · Köln und Umgebung
Strafverteidigung in Köln
Konsequente Verteidigung vom ersten Verdacht bis zum Abschluss des Verfahrens – persönlich geführt, verständlich erklärt und strategisch vorbereitet.
Verteidigung in jeder Verfahrensphase
Die Kanzlei übernimmt die Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, beantragt Akteneinsicht und entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine belastbare Verteidigungsstrategie.
- Vorladung oder Anhörungsbogen
- Durchsuchung und Beschlagnahme
- Anklage und Hauptverhandlung
- Berufung, Revision und Beschwerde
Der erste Schritt
Als beschuldigte Person müssen Sie sich nicht selbst belasten. Bewahren Sie Ruhe, machen Sie keine Angaben zur Sache und sichern Sie Schreiben, Fristen und Unterlagen.
Persönliche Mandatsführung
Christian Denz führt das Mandat persönlich. Entscheidungen, Risiken und nächste Schritte werden klar besprochen; Rückfragen bleiben nicht in anonymen Strukturen hängen.
Akteneinsicht
Fundierte Einordnung setzt Kenntnis der Ermittlungsakte voraus.
Strategie
Das Vorgehen richtet sich nach Tatvorwurf, Beweislage und Ihren persönlichen Zielen.
Kommunikation
Behördenkontakte und Schriftsätze werden gebündelt über die Kanzlei geführt.
Köln und Umgebung
Verteidigung vor den Amts- und Landgerichten in Köln, im Umland und in NRW.
Häufige Fragen
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?
Als beschuldigte Person besteht bei einer gewöhnlichen polizeilichen Vorladung grundsätzlich keine Erscheinenspflicht. Anders kann es bei einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts sein.
Soll ich mich schriftlich äußern?
Nicht ohne vorherige Einordnung. Häufig ist es sinnvoll, zunächst zu schweigen und Akteneinsicht zu nehmen.
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Vergütung wird vor der Mandatierung transparent besprochen und richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Verfahrensstand.
Bekomme ich einen Pflichtverteidiger?
Bei einem Verbrechensvorwurf, in Untersuchungshaft oder bei einer drohenden erheblichen Strafe in der Regel ja. Sie können einen Verteidiger Ihres Vertrauens benennen – mehr unter Pflichtverteidigung.
Erste Einschätzung
Ihr Anliegen verdient Klarheit.
Schildern Sie kurz, worum es geht. Die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich persönlich zurück.