Transparenz von Anfang an
Kosten
Was eine anwaltliche Vertretung kostet und wer die Kosten trägt – für Beschuldigte, Opfer und Mandanten im Berufsrecht. Die Vergütung wird vor Beginn des Mandats offen besprochen.
Wonach sich die Gebühren richten
Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Strafsachen sieht es Rahmengebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte vor; ihre Höhe richtet sich nach Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache (§ 14 RVG). In zivilrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Gebühren meist nach dem Gegenstandswert. Statt der gesetzlichen Gebühren kann eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, etwa ein Zeithonorar oder eine Pauschale.
Erstberatung
Für eine erste Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne Vergütungsvereinbarung begrenzt das Gesetz die Gebühr auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (§ 34 RVG). Den konkreten Rahmen besprechen wir vorab.
Wer trägt die Kosten?
- Freispruch: Die Staatskasse erstattet grundsätzlich die notwendigen Auslagen, also die gesetzlichen Verteidigergebühren.
- Verurteilung: Wer verurteilt wird, trägt die Verfahrenskosten einschließlich der eigenen Verteidigung – auch die Kosten einer Pflichtverteidigung.
- Nebenklage: Bei bestimmten schweren Taten wird der Opferanwalt auf Kosten der Staatskasse beigeordnet. Wird der Angeklagte verurteilt, muss er die notwendigen Auslagen der Nebenklage in der Regel erstatten.
- Rechtsschutzversicherung: Je nach Vertrag sind Verkehrs- und Strafrecht ganz oder teilweise abgedeckt, bei Vorsatzdelikten oft nur eingeschränkt.
- Staatliche Hilfe: Bei geringem Einkommen kommen Beratungshilfe, etwa für die Schuldenregulierung, oder Prozesskostenhilfe, etwa für die Nebenklage, in Betracht.
Ratenzahlung und gemeinsame Erstberatung
Ratenzahlung ist nach Absprache möglich. Eine gemeinsame Erstberatung mit der psychotherapeutischen Praxis im selben Haus kostet 250 Euro.
Häufige Fragen
Was kostet ein Pflichtverteidiger?
Zunächst nichts. Die Vergütung zahlt die Staatskasse. Im Fall einer Verurteilung können die Kosten jedoch Ihnen auferlegt werden.
Muss ich als Opfer meinen Anwalt selbst bezahlen?
Nicht unbedingt. Bei vielen schweren Taten wird der Anwalt auf Staatskosten beigeordnet, in anderen Fällen kommt Prozesskostenhilfe in Betracht. Bei einer Verurteilung trägt in der Regel der Täter die Kosten.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt vom Vertrag und vom Vorwurf ab. Die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie übernehmen.
Kann ich in Raten zahlen?
Ja, Ratenzahlung ist nach Absprache möglich.
Erste Einschätzung
Ihr Anliegen verdient Klarheit.
Schildern Sie kurz, worum es geht. Die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich persönlich zurück.