Pflichtverteidiger: Wann Sie einen bekommen und wie Sie ihn selbst wählen

Wann das Gericht einen Pflichtverteidiger bestellt, wie Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens benennen und wer am Ende die Kosten trägt.

Ein Pflichtverteidiger wird nicht nach Einkommen bestellt, sondern wenn das Gesetz eine Verteidigung für notwendig hält. Wer die Voraussetzungen kennt, kann frühzeitig einen Anwalt seines Vertrauens benennen.

Die wichtigsten Fälle der notwendigen Verteidigung

  • Vorwurf eines Verbrechens (Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe)
  • Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht
  • Vollzug von Untersuchungshaft
  • Schwere der Tat, der zu erwartenden Rechtsfolge oder schwierige Sach- und Rechtslage
  • Beschuldigte, die sich erkennbar nicht selbst verteidigen können

Die vollständige Liste enthält § 140 StPO; für Jugendliche ergänzt § 68 JGG weitere Fälle.

Wie die Bestellung abläuft

Sobald Ihnen der Tatvorwurf eröffnet wurde, können Sie die Bestellung beantragen (§ 141 Abs. 1 StPO). In bestimmten Fällen bestellt das Gericht von Amts wegen. Vorher erhalten Sie regelmäßig Gelegenheit, innerhalb einer Frist einen Verteidiger Ihres Vertrauens zu benennen. Das Gericht bestellt die benannte Person, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht (§ 142 Abs. 5 StPO).

Wechsel des Pflichtverteidigers

Ein Wechsel ist nach § 143a StPO möglich, etwa wenn das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört ist oder Ihnen für die Auswahl nur eine kurze Frist blieb und Sie innerhalb von drei Wochen einen anderen Verteidiger benennen.

Wer zahlt?

Zunächst die Staatskasse. Wer verurteilt wird, trägt die Verfahrenskosten aber grundsätzlich selbst – einschließlich der Pflichtverteidigervergütung. Bei einem Freispruch trägt sie die Staatskasse.

Mehr dazu: Pflichtverteidigung in Köln und Kosten.


Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei laufenden Fristen oder akuten Maßnahmen sollten Sie unmittelbar anwaltlichen Rat einholen.

Persönliche Einordnung

Ihr Fall ist individueller als ein allgemeiner Beitrag.

Für eine belastbare Einschätzung müssen Unterlagen, Fristen und Verfahrensstand geprüft werden.