Schuldenregulierung · neue Perspektive

Verbraucherinsolvenz

Beratung auf dem Weg von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zum Insolvenzverfahren und zur Restschuldbefreiung.

Bestandsaufnahme

Einigungsversuch

Insolvenzantrag

Restschuldbefreiung

Digitale Orientierung · rund um die Uhr

Ihr Weg aus den Schulden

Kostenlose, KI-gestützte Erst-Orientierung bei Schulden und Privatinsolvenz – anonym, in Ihrem Tempo. Für die verbindliche Prüfung übernimmt anschließend Rechtsanwalt Christian Denz persönlich.

  • Ohne Namen nutzbar
  • Schreiben hochladen und einordnen lassen
  • Ergebnis als Grundlage fürs Erstgespräch

Die KI-generierten Antworten und Berechnungen sind unverbindlich, können Fehler enthalten und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Durch die Nutzung entsteht kein Mandatsverhältnis. Bitte schwärzen Sie persönliche Angaben in Dokumenten vor dem Hochladen, wenn Sie anonym bleiben möchten. Hinweise zum Datenschutz

Schuldenexit-Chat
Schulden-CheckKI-Assistent

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Unverbindlich · kein Mandatsverhältnis · Datenschutz

Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Vor einem Verbraucherinsolvenzverfahren ist regelmäßig ein außergerichtlicher Einigungsversuch erforderlich. Hierfür werden Forderungen erfasst und Lösungsmöglichkeiten geprüft.


Antrag und Verfahren

Scheitert die Einigung, können Insolvenzantrag, Verfahrenskostenstundung und Restschuldbefreiung vorbereitet werden.


Begleitung bis zur Restschuldbefreiung

Pflichten, Änderungen der persönlichen Situation und Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten werden verständlich eingeordnet.


Unterlagen

Gläubigerschreiben, Vollstreckungstitel und Einkommensnachweise zusammenstellen.

Prioritäten

Existenzsicherung, laufende Kosten und besonders dringende Forderungen zuerst ordnen.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?

Die Dauer richtet sich nach der geltenden Rechtslage und dem konkreten Verfahren. Der regelmäßige Zeitraum wird im Erstgespräch eingeordnet.

Müssen alle Gläubiger angegeben werden?

Für eine vollständige Regulierung sollten sämtliche bekannten Gläubiger und Forderungen erfasst werden.

Was kostet die Beratung?

Umfang und Vergütung werden vor Beginn transparent besprochen; mögliche Beratungshilfe wird bei Bedarf thematisiert.

Erste Einschätzung

Ihr Anliegen verdient Klarheit.

Schildern Sie kurz, worum es geht. Die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich persönlich zurück.

0176 3298 0148

[email protected]

Auf dem Orth 12 · 51069 Köln