Eine Durchsuchung ist eine Ausnahmesituation. Gerade dann hilft ein klarer Ablauf: Ruhe bewahren, keinen Widerstand leisten, keine Angaben zur Sache machen und möglichst früh anwaltliche Unterstützung erreichen.
Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen
Lassen Sie sich den Beschluss zeigen und achten Sie auf Tatvorwurf, gesuchte Beweismittel, betroffene Räume und Datum. Bei Gefahr im Verzug kann eine Durchsuchung unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne vorherigen richterlichen Beschluss angeordnet werden.
Nicht behindern – aber nicht mitwirken
Leisten Sie keinen körperlichen Widerstand. Sie müssen die Ermittlungsmaßnahme jedoch nicht durch Erklärungen zur Sache unterstützen. Erteilen Sie keine freiwilligen Einwilligungen, ohne deren Bedeutung zu kennen.
Dokumentieren und Unterlagen verlangen
Notieren Sie Namen, Dienststellen und zeitlichen Ablauf. Achten Sie auf ein Verzeichnis sichergestellter Gegenstände und erklären Sie nicht vorschnell Ihr Einverständnis mit einer Sicherstellung.
Sofort Verteidigung kontaktieren
Bitten Sie darum, einen Rechtsanwalt anzurufen. Auch wenn die Maßnahme nicht bis zum Eintreffen unterbrochen werden muss, kann frühzeitige telefonische Begleitung helfen.
Rechtsgrundlagen
§ 102 StPO regelt die Durchsuchung beim Beschuldigten; § 105 StPO betrifft die Anordnung und Durchführung. § 102 StPO · § 105 StPO.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei laufenden Fristen oder akuten Maßnahmen sollten Sie unmittelbar anwaltlichen Rat einholen.