Die Nebenklage gibt Verletzten bestimmter Straftaten eine eigene Stellung im Strafverfahren. Sie sind damit nicht bloß Zeugin oder Zeuge, sondern können das Verfahren mit eigenen Rechten begleiten.
Wer kann sich anschließen?
§ 395 StPO nennt insbesondere bestimmte Delikte gegen Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung. Auch Angehörige getöteter Personen und Verletzte anderer Taten mit besonders schweren Folgen können unter Voraussetzungen berechtigt sein.
Welche Rechte bestehen?
Nebenkläger können grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilnehmen, Fragen stellen, Beweisanträge und Erklärungen abgeben sowie bestimmte Rechtsmittel einlegen.
Anwaltlicher Beistand
Je nach Tat und persönlicher Situation kann ein anwaltlicher Beistand beigeordnet werden. In anderen Fällen ist eine Vertretung auf eigene Kosten oder mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung möglich.
Vorbereitung der Hauptverhandlung
Die anwaltliche Vertretung hilft, den Ablauf zu verstehen, Belastungssituationen vorzubereiten und Verfahrensrechte gezielt wahrzunehmen.
Rechtsgrundlage
Die Befugnis zum Anschluss ist in § 395 StPO geregelt. Amtlichen Gesetzestext öffnen.
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei laufenden Fristen oder akuten Maßnahmen sollten Sie unmittelbar anwaltlichen Rat einholen.