Verjährung im Strafrecht: Fristen im Überblick

Wann eine Straftat verjährt, wann die Frist beginnt und warum Betroffene vor allem die dreimonatige Strafantragsfrist kennen sollten.

Ob eine Tat noch verfolgt werden kann, hängt von der Verfolgungsverjährung ab. Die Fristen richten sich nach der Höchststrafe des jeweiligen Delikts.

Die Fristen nach § 78 StGB

  • Mord: keine Verjährung
  • Taten mit lebenslanger Freiheitsstrafe: 30 Jahre
  • Höchststrafe über zehn Jahre: 20 Jahre
  • Höchststrafe über fünf bis zehn Jahre: 10 Jahre
  • Höchststrafe über ein bis fünf Jahre: 5 Jahre – zum Beispiel einfache Körperverletzung
  • Übrige Taten: 3 Jahre – zum Beispiel Beleidigung

Beginn, Ruhen und Unterbrechung

Die Frist beginnt, sobald die Tat beendet ist (§ 78a StGB). Bei bestimmten Sexualdelikten ruht sie bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers (§ 78b StGB). Ermittlungshandlungen wie die erste Vernehmung oder die Bekanntgabe des Verfahrens unterbrechen die Verjährung; danach beginnt sie neu (§ 78c StGB). Spätestens nach dem Doppelten der gesetzlichen Frist tritt jedoch absolute Verjährung ein.

Für Betroffene wichtiger: die Strafantragsfrist

Manche Taten, etwa Beleidigung, werden nur auf Antrag verfolgt; bei einfacher Körperverletzung ist ein Antrag erforderlich, wenn die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse annimmt. Der Strafantrag muss innerhalb von drei Monaten gestellt werden, nachdem Sie von Tat und Täter Kenntnis erlangt haben (§ 77b StGB). Diese Frist ist deutlich kürzer als die Verjährung.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren bereits nach drei Monaten, nach Erlass des Bußgeldbescheids nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

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Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bei laufenden Fristen oder akuten Maßnahmen sollten Sie unmittelbar anwaltlichen Rat einholen.

Persönliche Einordnung

Ihr Fall ist individueller als ein allgemeiner Beitrag.

Für eine belastbare Einschätzung müssen Unterlagen, Fristen und Verfahrensstand geprüft werden.