Berufsrecht · bundesweit
Anwaltshaftung und Regress
Vertretung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Regressforderungen – von der Meldung an die Berufshaftpflicht bis zum Haftpflichtprozess. Bundesweit.
Regressabwehr für Kolleginnen und Kollegen
Wird Ihnen eine Pflichtverletzung vorgeworfen, kommt es auf eine saubere Rekonstruktion des Mandats an: Mandatsumfang, Beratungsinhalt, Fristen und Dokumentation. Die Kanzlei prüft den Vorwurf, stimmt das Vorgehen mit Ihrem Berufshaftpflichtversicherer ab und vertritt Sie außergerichtlich und vor Gericht.
Wann liegt ein Schaden vor?
Ein Schaden setzt voraus, dass die Vermögenslage des Mandanten bei pflichtgemäßem Vorgehen besser wäre als tatsächlich (Differenzhypothese). Geht es um einen verlorenen Prozess, kommt es darauf an, wie das Ausgangsverfahren nach Auffassung des Regressgerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen. Viele Ansprüche scheitern genau hier – an Kausalität und Schadensberechnung.
Verjährung
Regressansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§§ 195, 199 BGB). Unabhängig davon gelten Höchstfristen von zehn Jahren ab Entstehung und dreißig Jahren ab der Pflichtverletzung. Ausführlich: Anwaltshaftung: Schaden und Verjährung.
Auch für Anspruchsteller
Auf Wunsch prüft die Kanzlei auch Ansprüche gegen Berufsträger – sofern kein Interessenkonflikt besteht.
Handakte sichern
Vollständige Unterlagen sind die Grundlage jeder Prüfung.
Versicherer informieren
Obliegenheiten gegenüber der Berufshaftpflicht frühzeitig wahren.
Fristen prüfen
Verjährung und laufende Verfahrensfristen sollten früh geklärt werden.
Bundesweit
Vertretung in Haftungsfällen vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet.
Häufige Fragen
Wann liegt in der Anwaltshaftung ein Schaden vor?
Wenn der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung oder Vertretung wirtschaftlich besser stünde. Maßgeblich ist der Vergleich mit dem hypothetischen Verlauf – bei Prozessen also die Frage, wie richtigerweise hätte entschieden werden müssen.
Wie verjähren Ansprüche aus Anwaltshaftung?
In der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Anspruch und Kenntnis zusammentreffen, spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (§§ 195, 199 BGB).
Sollte die Berufshaftpflicht informiert werden?
Bei möglicher Inanspruchnahme kann eine frühzeitige Meldung erforderlich sein. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Vertreten Sie beide Seiten?
Schwerpunkt ist die Vertretung von Kolleginnen und Kollegen. Die Übernahme wird in jedem Einzelfall anhand möglicher Interessenkonflikte geprüft.
Erste Einschätzung
Ihr Anliegen verdient Klarheit.
Schildern Sie kurz, worum es geht. Die Kanzlei meldet sich schnellstmöglich persönlich zurück.